Also bei einem Haircut, aktuell im Fall von Griechenland?
Interessante Überlegungen von JP Morgan (berichtet von FT Alphaville), die ich eigentlich auch selber hätte machen können … Denn die Unterschiede in der Buchführung zwischen Anleihen im Umlauf- und Anlagevermögen habe ich im Zusammenhang mit der Finanzkrise 1 (Giftmüll-Anleihen) und 2 (Bankenstresstest) schon diskutiert.
Kurz zusammengefasst müssen Banken ihre Werte nur dann zu Marktpreisen (sprich Börsenkursen) bilanzieren, wenn diese im Umlaufvermögen liegen. Liegen diese aber im Anlagevermögen (Fachterminus in diesem Zusammenhang: Held to maturity, also Halten bis zum Laufzeitende) müssen diese NICHT auf einen zwischenzeitlich niedrigeren Kurs abgeschrieben werden. Es reicht aus, dass am Laufzeitende ein gewisser Kurs zurückgezahlt wird. Mit diesem Kurs bleibt das Papier in der Bilanz.
In der Finanzkrise 1 hat man den Banken erleichtert, Papiere vom Umlauf- ins Anlagevermögen umzubuchen. Daher mussten die Banken den ganzen Giftmüll nicht sofort auf die teilweise extrem eingebrochenen Kurse abschreiben. Das hätte nämlich damals quasi alle Banken in die Pleite getrieben. Zwar fallen die Verluste am Laufzeitende bei vielen Papieren immer noch an (weil sie wirklich Schrott sind), aber eben zeitlich gestreckt.
Diese Bilanzierungsregel ist ziemlich breit gefasst und kann auch für griechische (oder irische oder portugiesische) Staatsanleihen genutzt werden. JPMorgan schätzt, dass etwa 60% der griechischen Staatsanleihen in den Bilanzen der griechischen Banken so verbucht sind, dass diese als Held-to-maturity ins Anlagevermögen umgebucht werden können. Wenn sie nicht schon lange umgebucht wurden, denn das war einer der gängigen Verschleierungstricks beim EU-Banken-Stresstest.
Konkret bedeutet das, dass eine Laufzeitverlängerung der griechischen Anleihen KEINE Abschreibungen auslöst (wenn denn HTM bilanziert wird). Es ist bei dieser Art der Bilanzierung also egal, ob Griechenland wie geplant 2013 oder erst 2030 (oder wann auch immer) zurückzahlt. Wichtig nur: Es darf keine harte Restrukturierung geben (also ein wirklicher Schnitt) und am Zins darf sich (wenn ich es richtig verstehe) auch nichts ändern.
Damit kann ich allerdings meine These, dass eine Restrukturierung der griechischen Schulden den Banken nicht mehr weh tut, weil die Anleihen eh schon abgeschrieben und die Verluste verbucht sind, knicken. Es ist nämlich noch einfacher: Die Banken müssen (einen großen Teil) überhaupt nicht abschreiben.
Das mag zwar wie ein bilanztechnisches Detail wirken, ist aber durchaus wichtig. Denn dadurch wird eine weiche Restrukturierung um einiges einfacher, weil man nicht mit einem Dominoeffekt bei den griechischen (oder anderen europäischen) Banken rechnen muss.
FT Alphaville » To avoid Greek restructuring losses – an accounting loophole for banks