Ich recycle mal zum großen Teil einen alten Artikel. Es geht um ein Gutachten, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zur (zu laschen Strafbarkeit von) Abgeordnetenbestechung in Deutschland erstellt hat (siehe dazu auch u.a. Bananenrepublik Deutschland unterzeichnet UN-Anti-Korruptionsabkommen nicht - egghat’s not so micro blog) und das Netzpolitik dann veröffentlicht hat:
Das war sehr gut.
Denn wenn wir Steuerzahler wissenschaftliche Gutachten (in diesem Fall vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags) finanzieren, sollten wir auch die Ergebnisse sehen können.
Freigeklagt hat das Gutachten jetzt Netzpolitik und zwar auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Natürlich mit viel Gehampel. Aber jetzt ist es raus.
Nun ja, oder war. Denn so eindeutig ist die Lage nicht. Es gilt nämlich scheinbar auch das Urheberrecht. Sprich: Man darf zwar Einsicht nehmen (Informationsfreiheit), aber nicht veröffentlichen (Urheberrecht). Zumindest verlangt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags genau auf der Argumentationbasis die Rücknahme der Veröffentlichung von Netzpolitik.
Netzpolitik wehrt sich, will nicht löschen und sucht weitere Kopien.
Und dann nochmal der DRINGENDE Hinweis auf eine Petition, die es zu unterzeichnen gilt. Ja ich meine Dich, meine liebe Leserin und mein lieber Leser! Es fehlen nur noch ein paar Hundert Unterschriften.
Mitmachen und unterschreiben: Petition | Abgeordnetenbestechung: bestrafen! #korrupt | Change.org
Bei Gelegenheit sollten wir noch eine weitere Petition machen und zwar eine, die den wissenschaftlichen Dienst dazu verpflichtet, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Ich finde, wir haben ein Anrecht darauf (ich gebe aber zu, dass es wichtigere Themen gibt …)