"Zwar sollen nach dem Vorschlag das Zitatrecht sowie reine Links nicht unters Leistungsschutzrecht fallen. Allerdings wird nirgends deutlich, wie eine Abgrenzung erfolgen soll. Denn an anderer Stelle wird ausdrücklich betont, dass schon kleinste Passagen aus einem Presseerzeugnis geschützt seien. Ausdrücklich bezieht sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte für Musik festgelegt, dass schon die Übernahme kleinster Schnipsel unzulässig ist. Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus. Es wird nämlich genau auf dieser unsicheren Grundlage abgemahnt und mit Klagen gedroht werden. Und es wird genau das passieren, was wir schon aus dem Filesharing-Bereich kennen"
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Wieso wird eigentlich jemand, der solche Gesetze macht, vom Bürger bezahlt? Gesetze, die anderen (bewährten) Gesetzen (Zitatrecht) diametral gegenüber stehen? Und eine riesige Grauzone aufreißen, in der sich Tausende von Juristen jahrelang eine goldene Nase verdienen werden?
Schröder hat man mal als Medienkanzler bezeichnet. Den Kanzler, den die Medien gemacht haben. Jetzt präsentiert die andere Seite ihre Rechnung …