Auch wenn den Banken Rekordmengen Geld (diesmal sogar unbegrenzt von der EZB) zur Verfügung gestellt werden und die Zinsen auf Rekordtiefs (1%) sind.
Da reichen auch 11% Durchschnittszins für den Dispo noch nicht, bzw. 15,5% für den Überziehungszins. Nein, da muss man noch einen Mindestpreis von 6,90 Euro pro Quartal einführen. Denn wo kämen wir denn hin, wenn der Kunde sein überzogenes Konto (also über den Dispobereich hinaus) innerhalb weniger Tage ausgleichen würde? Dann könnte die Bank ja nur wenige Tage die 15,5% kassieren. Dann doch gleich sicherheitshalber direkt richtig zulangen und die 6,90€ einstecken …
Was das für einen durchschnittlichen Zinssatz ergibt, wenn man nur ein paar Tage über dem Dispo liegt, möchte ich gar nicht errechnen. Das grenzt an Wucher.
OK, ich mach es doch kurz: Mal angenommen, man überzieht das Dispovolumen um 300 Euro. Dann zahlt man pro Tag knapp 13 Cent Zinsen. Die 6,90 Strafgebühr entsprechen damit also einer Überziehung um 300 Euro für 53 Tage, ergo mehr als der Hälfte des Quartals. Oder knapp 180 Euro Überziehung für das ganze Quartal. Ganz schön viel, wenn die DeuBa jetzt so abrechnet, als hätte man bei einer Überziehung um möglicherweise nur einen Tag das ganze Quartal 180 Euro über der vereinbarten Grenze gelegen.
Es würde mich ernsthaft wundern, wenn die Verbraucherzentrale gegen diese Idee der Deutschen Bank nicht so schnell wie möglich klagen würde …
Dispozinsen: Kontoüberziehungen werden teurer - Meine Finanzen - FAZ